- Für Geimpfte gilt die zweite Impfung nicht länger als 9 Monate. Der Genesungsnachweis muss in den vergangenen 28 bis 90 Tagen erfolgt sein.
- Der gelbe Impfpass und oder ein Genesenennachweis auf Papier reichen dafür nicht mehr aus.
- Ungeimpfte Personen beraten wir nicht vor Ort, jedoch weiterhin telefonisch oder virtuell.
- Der Einlass ist nur mit einer FFP2 Maske erlaubt. Bitte achten Sie darauf, diese korrekt zu tragen.
- Bei Gruppenangeboten ist ein tagesaktueller Corona-Testnachweis die Zugangsvoraussetzung. Ohne Test, unabhängig davon, ob Sie geboostert sind oder nicht, ist keine Teilnahme möglich.
Ausnahmen:
» Kinder bis einschließlich 5 Jahre.
» Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind.
» Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs-/ Beratungszentrums, einer auf der Grund schule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre und nicht während der Ferien
» Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.
» Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig).
» Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.
Alle Änderungen zur Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg zum 12. Januar 2022 finden Sie unter:
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/ZZ_Corona_Regeln_Auf_einen_Blick_DE.pdf