Zutritt nach 2G

  1. Für Geimpfte gilt die zweite Impfung nicht länger als 9 Monate. Der Genesungsnachweis muss in den vergangenen 28 bis 90 Tagen erfolgt sein.
  2. Der gelbe Impfpass und oder ein Genesenennachweis auf Papier reichen dafür nicht mehr aus.
  3. Ungeimpfte Personen beraten wir nicht vor Ort, jedoch weiterhin telefonisch oder virtuell.
  4. Der Einlass ist nur mit einer FFP2 Maske erlaubt. Bitte achten Sie darauf, diese korrekt zu tragen. 
  5. Bei Gruppenangeboten ist ein tagesaktueller Corona-Testnachweis die Zugangsvoraussetzung. Ohne Test, unabhängig davon, ob Sie geboostert sind oder nicht, ist keine Teilnahme möglich. 

 

Ausnahmen:

» Kinder bis einschließlich 5 Jahre.
» Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind.

» Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs-/ Beratungszentrums, einer auf der Grund schule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre und nicht während der Ferien

» Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.

» Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig).

» Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.

Alle Änderungen zur Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg zum 12. Januar 2022 finden Sie unter: 
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/ZZ_Corona_Regeln_Auf_einen_Blick_DE.pdf